Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt

Während der Beitrag vom 25.02.2019 über den

lügenden Richter Frind

  • schon bald zu einem der meist gelesenen Beiträge wurde und in der Aussage mündete, dass es sich beim Anlügen eines Bloggers
  • nur um einen

stummen Schrei nach Liebe
(und nach öffentlicher Justizkontrolle)

handeln könne,

komme ich nun nicht mehr umhin, auch einmal ein paar grundsätzliche Erwägungen zum juristisch relevanten Sprachgebrauch zu machen.

Es gibt in Deutschland über tausend Gerichte, über 10 tausend Richter, über 100.000 Verfahren im Jahr und über 70 Jahre Grundgesetz. So ist es schon bemerkenswert, dass es bei weit über 10 Millionen Verfahren noch niemals einen lügenden Richter gab, der eben deswegen abgelehnt wurde.

Weiter ist es doch sehr fraglich, ob das Justizgewährleistungsversprechen des Rechtsstaates überhaupt in irgend einer Weise als erfüllt angesehen werden kann, wenn von den Richtern anstatt des Klagevorbringens irgend etwas Verdrehtes (siehe die von Leak6 gelistete Gehörsverletzungsmethode Nr. 2) oder sogar ganz etwas anderes bearbeitet wird.

Vorliegend traut sich nämlich kein Richter daran, im Zuge der Beurteilung der Berechtigung meiner Besorgnis der Befangenheit des lügenden Richters Frind überhaupt einen lügenden Richter zu thematisieren. – Mithin der Grund, warum immer wieder weitere Richter abgelehnt werden (müssen) und das Ablehnungskarussell nicht zum Stehen kommt.

Dieser Mangel an Mut ist wohl auch der Grund, warum es im Rest der Republik überhaupt keine Entscheidungen zu lügenden Richtern gibt und auch in den Rechtskommentaren diesbezüglich niemals etwas aufgegriffen wird.

Dieser Mangel an Mut ist aber kein Grund, dass man gegenüber ja vielleicht nur notlügenden Richtern milde sein müsste.

Leid tun können sie einem vielleicht, aber man darf nicht außer Acht lassen, dass Richter für ihre wahrheitsgemäße, dem Richtereid entsprechende Arbeit bezahlt werden (§ 38 DRiG, „nach bestem Wissen und Gewissen“) und nicht dafür, dass sie mit ihren Lügen den die Rechtsfolgen tragenden Menschen noch viel konkreteres Leid (an)tun.


Weiter meine ich beobachtet zu haben, dass es unter Justizopfern eine klare Tendenz zur Verschärfung der Wortwahl gibt:

Je länger sich Menschen von der Justiz fehlbehandelt u./o. ignoriert fühlen, desto heftiger und deutungsgeladener fällt ihre Wortwahl aus. – Wen wunderts?

Nun gibt es für Anwälte den § 25 BORA, der da lautet:

Beanstandungen gegenüber Kollegen
Will ein Rechtsanwalt einen anderen Rechtsanwalt darauf hinweisen, dass er gegen Berufspflichten verstoße, so darf dies nur vertraulich geschehen, es sei denn, dass die Interessen des Mandanten oder eigene Interessen eine Reaktion in anderer Weise erfordern.“

Diese Norm

stützt die These einer Roben-tragenden-Kaste

ganz enorm:

„Juristen verbünden sich untereinander gegen die normal sterblichen, nicht einmal einer Postulation für fähig gehaltenen Bürger, welche durch diese Merkmale ihrem Beuteschema entsprechen. Richter schützen Anwälte und Anwälte schützen Richter. – Dem der Postulationsfähigkeit beraubten Menschen verbleibt seine Fähigkeit zur Beleidigung, wobei Roben-tragende-Kaste im gegebenen Fall mit Klageinversion antwortet.“

Für Leak6 jedenfalls Grund genug, einmal einen Volljuristen zu kontaktieren, diesen mit dem bemerkenswerten Fehlen lügender Richter in Rechtskommentaren zu konfrontieren und diese Thema einmal anzudiskutieren.

Meine Erkenntnisse:

Juristen müssen sich wahrhaftig, sorgfältig, streitvermeidend, kühl und sachlich verhalten. In § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO ist definiert:

Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben.“

Somit handelt der lügende Richter unsachlich bzw. sachwidrig. Und zu diesen Vokabeln lassen sich dann auch Ablehnungsgründe finden.

Die Frage der Wortwahl ist aber nicht kongruent zur Frage der emotionalen Beteiligung zu beantworten. Es geht nämlich auch um die Frage, in wie weit der durch eigenes Handeln erzeugte Ruf persönlich anhaftet („wer einmal lügt, dem glaubt man nicht …“).

Der lügende Richter ist also auch persönlich ein Lügner bzw. ein Lügenrichter, während man einem unsachlichen Richter zutraut, schon im nächsten Moment in gleicher Sache wieder sachlich sein zu können.

Während lügende Richter den gesamten Rechtsstaat zu Fall bringen können, würden derartige, nicht sanktionierte Verbrecher bis zum bitteren Ende als vertrauenswürdig gelten.

Im Ergebnis kommt das Augenverschließen gegenüber solchem Treiben einer Akzeptanz desselben und einer Lizenz zum Weiterlügen gleich!

Weiter gerät der durch Milde getragene Richterkollege in den Zwang, sich seiner ‚Vorschusslorbeeren“ würdig zu erweisen und sich zu gegebener Zeit mit einer ähnlichen Lüge zu revanchieren.

Was tun – sprach Zeus?

Justizopfer greifen in dieser Lage häufig dazu, ihre Wortwahl zu verschärfen. Die schärferen Worte wirken aber auf Juristen wie Signalworte des Inhalts:

Achtung Querulant!
Der Betreffende kommt aus einer anderen Welt!

Er steht unter dem Vorurteil, sich nur emotional, aber juristisch nicht korrekt zu äußern – er wird eingeordnet in die Bestimmung des Verlierens. Die Fairness der von ihm zu führenden Prozesse steht sehr in Frage und dies wird zu einer weiteren Begründung der Notwendigkeit der von Leak6 für den nach Art. 20 Abs. 1 GGsozialen Bundesstaat“ geforderten Unterlegenen-Nachsorge.

LTO, 06.06.2012:

„Richter sind Machthaber. Das sieht die Verfassung so vor. Sie verfügen über Wertungsspielräume und unterliegen keinen Weisungen. Sie sind laut Art. 97 des Grundgesetzes (GG) unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Beugt ein Richter das Recht, missbraucht er nicht nur seine Macht, sondern schädigt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Solche Richter zu bestrafen, ist notwendig. …“

In der Gemeinde der Justizopfer wird die Strafwürdigkeit richterlichen Fehlverhaltens noch um Klassen deutlicher gesehen.

Die Verwerflichkeit von Rechtsbeugung war auch dem Gesetzgeber bewusst, weshalb er dieselbe mit – im Mindestmaß: einem Jahr Strafe bewährte (§ 339 StGB). Rechtsbeuger sind also Verbrecher! Verbrecher als Richter sind dem Rechtsstaat nicht zuzumuten, rechtsbeugende Richter müssen aus ihrem Beruf ausscheiden.

Die Strafbarkeit von Rechtsbeugung birgt allerdings auch die Gefahr, dass die Streiterei – mit Ähnlichkeiten zu dem von Leak6 betriebenen Ablehnungskarussell – kein Ende findet. Jeder Unterlegene könnte zu der bloßen Behauptung greifen, „der Richter war schuld“ und so den nächsten Richterentscheid suchen.

Richter die es allen Recht machen und nicht in der Gefahr des Ausscheidens wegen Rechtsbeugung stehen, sind schon als solche nicht denkbar und wie schwer wäre es, einen Nachwuchs in ausreichender Zahl zu gewährleisten.

Der derzeitige in Deutschland gewählte Ausweg aus diesem Dilemma ist das maßgeblich von den Richtern selbstgemachte Richterprivileg (vgl. Beitrag VG-Wiesbaden bezweifelt eigene Unabhängigkeit!): Die Richterschaft sagt zu sich selbst: Nein – Verbrecher sind wir nicht, geringwertig einzuordnende Fehler müssen dem Rechtsbeugungsvorwurf ausgenommen werden!

So also wurde diese Gefahr, dass Richter ihrer eigenen Bestrafung und ihrem eigenen Karriere-Ende regelmäßig und sehr konkret ins Auge sehen müssen, durch das so genannte Richterprivileg abgewendet: Alle Vergehen, unterhalb von Verbrechen sind strafunwürdig und werden daher überhaupt nicht geahndet.

Leak6 argumentiert, dass aber das Geltendmachen von Schadensersatz gegen Richter legitim sein muss, wenn dieselben unter Missachtung von Meidungsangeboten auf ihren Vergehen beharren. Jeder Tretrollerfahrer und jeder Fingerhütchen-Schnipsel-Spielanbieter muss für sein eigenes Verhalten haften und sich ggf. sogar pflichtversichern.

Unter rechtsstaatlichen Erwägungen ist es schlicht nicht einsehbar, warum der Rechtsstaat für die Fehler seiner von ihm ausgebildeten Staatsdiener nicht haften sollte (vgl. Art. 34 GG).


Es bleibt also festzuhalten, dass es jedenfalls in der Praxis neben dem – zumindest ansatzweise – gut begründeten Richterprivileg gegen Rechtsbeugung noch eine tatsächlich wirksame, nahezu vollständige Unmöglichkeit des Regresses aus Richtervergehen gibt.

  • Dies mag Schulterschlusseffekten (Korpsgeist) innerhalb der Richterschaft geschuldet sein.
  • Es mag dem Zusammenschluss von (Staats-)Anwälten mit Richtern § 1 Abs. 3 BORA zuwider geschuldet sein.
  • Es mag dem Mangel an Gleichheit (Art. 3 Abs. 1 GG) zwischen Postulationsbefähigten und der Postulationsfähigkeit beraubten (Stichwort: „unveräußerliche Menschenrechte“, Art. 1 Abs. 2 GG) geschuldet sein.
  • Es mag den in den Rechtskommentaren fehlenden lügenden Richtern geschuldet sein.
  • Es mag falsch eingeschliffenen Gewohnheiten geschuldet sein,
    dem Mangel an Selbstbewusstsein im Volk, genauer: Die negativ wirksame vermeintliche Regel, „Gegen Richter und Anwälte hast du nie eine Chance!“.
  • Und es mag dem Mangel an juristischer Vorbildung im Volke geschuldet sein. Mein Vorschlag wäre, in der 5. und 9. Klasse aller Schulformen Jura als Pflichtfach in der Schule anzubieten.

Wo bleibt der (Rechts-)Frieden?

Eine linde Antwort stillt den Zorn; aber ein hartes Wort erregt Grimm.“ (Sprüche 15, 1)

Wo ist die Balance zwischen Versöhnlichkeit und Konsequenz?

Wie kann man Frieden finden, wenn man von Willkür in eine Situation gestellt wurde, mit der man kaum leben kann, und in der davon ganz zu schweigen sein muss, von Zufriedenheit zu reden?

Im Rechtsstaat – so behaupte ich nun – ist es nicht anders als im wirklichen Leben: Wie schon Kinder ihre Grenzen suchen (müssen) und Aktienkurse verborgene Unterstützungslinien „testen“ müssen, so sucht auch die Willkür den, der ihr Einhalt gebietet und der den Blogger anlügenden Richter den, der ihm die notwendige Öffentlichkeitskontrolle bietet (siehe Beitrag „Stummer Schrei nach Liebe„!).

In Gesprächen mit später obsiegenden, ursprünglichen Justizopfern wurde die These vorgebracht, dass man „sie“ (die korrupten Staatsorgane) mit ihren eigenen Waffen und in ihrer eigenen Sprache schlagen muss. – Da ist sehr viel Wahres dran!

Doch noch viel größer ist meine heutige Freude, dass ich nun zum ersten Mal eine erfolgreiche förderliche Wirkung meiner Vermittlungsbemühungen zwischen den oben beschriebenen Kasten erkennen durfte – Halleluja, das ist ein Frieden, den ich mag!

10 Kommentare zu „Warum es in Rechtskommentaren keine lügenden Richter gibt“

  1. „Anwälte schützen Richter und Richter schützen Anwälte.“ „Statistiken zu Fehlurteilen gibt es kaum. Im Internet heißt es, dass Fachleute davon ausgingen, dass bei Zivilverfahren über zehn Prozent Fehlurteile angefertigt würden und zirka 25 Prozent aller Urteile falsch seien. Das sei zum Teil auf mangelnde fachliche Kenntnisse und zum Teil sogar auf mangelnde charakterliche Eignung einiger Richter zurückzuführen.

    Viele alt gediente Anwälte berichten, dass es in Deutschland – angeblich wegen der richterlichen Unabhängigkeit – weder eine funktionierende Rechtsaufsicht noch eine Qualitätskontrolle für Urteile gebe.“
    https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/recht/streitfall-des-tages-wenn-richtern-alles-egal-ist/7398690-all.html

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  2. Richter dürfen lügen. Denn es besteht das überpostive Gewohnheitsrecht:
    „…Hätte das Gericht den Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, hätte er sein Amt verloren. Aber es war keine Rechtsbeugung. Richter Metzger: „Nicht alles, was man als Richter falsch macht, ist Rechtsbeugung. Sonst wären wir alle längst vom Dienst entfernt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. …“ http://blog.justizfreund.de/richter-faelscht-urteil-und-protokoll-und-erhaelt-freispruch-ansonsten-waeren-alle-richter-schon-vom-dienst-entfernt-25-06-2014/

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  3. Herrlicher Link, vielen Dank. 10 bis 25 Prozent sind für diejenigen, die die Schwachstellen des Systems gezielt aufsuchen um sie abzustellen, geschmeichelt. Mir fehlt bis jetzt jegliches Indiz dafür, dass die Fehlerquote unter 100% liegen könnte. Wenn ich mal an meinem Gott verzweifeln würde, dann käme für mich als Alternative das Münzenwerfen in Betracht. Die fallen dann wenigstens mit 50% richtig aus.

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  4. „Die Staatsanwaltschaft forderte für den Richter eine Bewährungsstrafe von acht Monaten, aber das Landgericht sprach ihn frei. Im Prozess betonte der Vorsitzende Richter Thomas Metzger: Das Fälschen des Urteils sei rechtswidrig, aber der angeklagte Richter habe keine Rechtsbeugung begangen und sei deshalb wegen einer Sonderregelung („Sperrwirkung“) für Richter freizusprechen. Doch Metzger warf seinem angeklagten Amtskollegen vor: „Ihr Verhalten wirft ein schlechtes Bild auf die Justiz!“

    …Hätte das Gericht den Richter wegen Rechtsbeugung verurteilt, hätte er sein Amt verloren. Aber es war keine Rechtsbeugung. Richter Metzger: „Nicht alles, was man als Richter falsch macht, ist Rechtsbeugung. Sonst wären wir alle längst vom Dienst entfernt.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. …“ http://blog.justizfreund.de/richter-faelscht-urteil-und-protokoll-und-erhaelt-freispruch-ansonsten-waeren-alle-richter-schon-vom-dienst-entfernt-25-06-2014/

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  5. Mir geht es nicht darum, diesen Richter aus dem Amt zu jagen, sondern um Schadenersatz und die Signalwirkung, dass sich die Lüge nicht lohnen darf und auch nicht lohnt.

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  6. Ein edles Ziel. Das passt zu Dir. Ich habe auch noch den Beleg das eine Richterin am LG Stade Protokolle fälscht. Aber die darf das… Nur anzeigen darf ich Sie dafür nicht. Das wäre dann „Beleidigung“.

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  7. Hat sie dir das so gesagt? Ggf. ist ihr dies als Frage zu stellen. Erinnert mich an den:
    Herr Richter, wenn ich sage dass Sie ein Ar…loch sind, wie viel Strafe bekomm ich dann? – So und so … –
    Und wenn ich denke, dass sie eins sind? – Nichts – Dann sage ich Ihnen jetzt, dass ich denke, dass Sie ein Ar…loch sind!

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