vom Beamtenmikado zum Juristenmikado

Deutschland, 27.09.2019 – Zum Fall Engelen:

Während das Beamtenmikado bei Google mit 15.100 Ergebnissen wohl bekannt ist,

kommt das Juristenmikado auf gerade mal vier:

Wer sich zuerst äußert, hat verloren!

So scheint es jedenfalls bezüglich der Inhaftierung Engelens zu sein.
Der Grund: Jede denkbare Erklärung würde von den Unterstützern Engelens, wie z. B. dem Analysten Sobottka, dem Schreiber Bernd oder auch mir sorgfältig bis zu ihrem unmöglichen Ende gedacht.

Die Ergebnisse sind Sprachlosigkeit, Stillstand der Justiz und ein mir nicht mehr ersichtlicher Unterschied zwischen Lichtscheuen Subjekten und Juristen.

Immer wieder lassen sich Rechtsanwälte Engelens darauf ein, zu insinuieren, man müsse erst wieder ein Lebenszeichen von Dave Möbius bekommen …

Ja spätestens hier stockt den Juristen schon die Sprache, denn wenn man weiter spräche mit „um …“ oder „damit …“ Frank Engelen frei käme, dann hätte man ja eine Erpressung formuliert.

Nein, das wagt niemand auszusprechen!


Juristen postulationsunfähig!


Dieser Zwang will ‚man‘ aber de facto gegen Frank Engelen wirken lassen, weil man irgendwie meint, man sei doch – ??? – zum Gutmenschentum verpflichtet und müsse doch alles tun, um das Wohl des Dave Möbius zu bewirken.

– Äh – Wie bitte? Hab ich da richtig gehört?

Ein Anwalt der nicht die Interessen seines Mandanten vertritt, sondern bei der Erpressung Dritter mitmacht und den Mandanten so lange im Knast schmoren lässt, bis es diesen Dritten reicht?

Eine Staatsanwaltschaft die weder ermitteln kann noch will, sondern diese Aufgabe über eine unausgesprochene Moralkeule an Dritte delegiert?

Ja, klar,
ich nähme diese Aufgabe an,
aber dann sagt es auch!

Dann sagt gefälligst mir und schriftlich, dass ich es tun soll und gebt mir die Kompetenzen, die ich dafür benötigte.

Frank wird wahrscheinlich sterben
und ich bin schuld!

Die Frage ist bei Frank allerdings ‚wann‘ und bei mir ‚woran‘.

Bitte liebe Leute, ich sag es noch einmal: Es ist Rechtsstaatsprinzip, dass ein Angeschuldigter nur für seine eigene Schuld einzustehen hat, dass er nicht seine Unschuld beweisen muss und dass bei Misshandlungen in Untersuchungshaft die Beweislast ebenfalls beim Rechtsstaat liegt (siehe zwei Fliegen!)!

Ich behaupte:

I.
Es gibt nicht eine einzige logische Erklärung, warum Frank Engelen in Untersuchungshaft gehört.

II.
Das Fehlen jeder stimmigen Begründung ist der einzige Grund, warum seit dem 21.05.2019,
dem Tag der Errichtung des Frank-Engelen-Newstickers bei Leak6
keine einzige behördliche richterliche oder anwaltliche Stellungnahme gibt, die sich ans Licht der Öffentlichkeit traut!

III.
Es dürfte angenommen werden, dass wohl auch Dave Möbius mittlerweile von Leak6 und der dort im Newsticker von Anfang an postulierten Zusicherung gehört hat.

LEAK6 versichert, jede behördliche öffentliche Stellungnahme, die Leak6 in dieser Sache als PDF-Datei erreicht – jockel@u-a-i.de – in diesen Ticker aufzunehmen:
https://leak6.wordpress.com/2019/05/21/frank-engelen-ticker

 

Somit ist Dave derzeit gezwungen, zu dem Rechtsstaat vertrauen zu fassen, der nicht einmal der Postulation fähig ist –
– oder könnte es sich um einen Unrechtsstaat handeln?

Durch diese logische Mühle drehe ich übrigens alle Rechtsanwälte, die nicht wissen, wo sie stehen. Für mich ist Logik nämlich alternativlos. Es gibt wohl bedauernswerte Mitmenschen, die sich immer wieder in den selben gedanklichen Kreisen drehen, immer wieder von der wirkenden Brutalität geängstigt werden und Rechtsanwälten sogar Geld bezahlen, das sie nicht einmal selber haben und so in der Wirkmechanik des Bösen unter Aufopferung ihrer selbst mitmachen.

Ändert aber nichts. Wir drehen uns im Kreis. Ich sagte schon am 07.07.2019 glaube mir, ich bin der Rechtsstaat.


Ach ja – ich bin es langsam wirklich leid. Warum kommt kein Richter oder Jurist auf die Idee gerecht und logisch zu handeln und Frank frei zu lassen?

Warum fällt den Oberverwaltungsrichtern in Münster auf einmal  dann die Gerechtigkeit ein und die Tatsache, dass es im Hambacher Forst bedrohte Tierarten gibt, wenn ein Mensch gestorben ist und sich die Massen empören?

Das Prinzip der Öffentlichkeitskontrolle der Justiz
soll wirksam sein!

So weisen es zahllose Grundsatzentscheidungen aus und so wird es auch immer wieder im gesellschaftlichen Diskurs und Sonntagsreden hochgelobt.

Nun ist es einmal wirklich wirksam, und zwar deshalb, weil Dave Möbius entscheiden kann: trau, schau wem!


Der postulationsunfähige Rechtsstaat ist wie ein Träumer mitten im Trauma und schafft es nicht, einen halben Gedanken zu einem ganzen zu machen. Bevorzugt praktiziert:

Man legt einfach zwei Gedanken nebeneinander und spart sich ihre notwendige logische Verbindung zu erwähnen:

(1.) Dave ist Weg – und  – (2.) Frank im Knast.

das genügt.

Ein Multimilliardenmonster übt seinen Einfluss aus und da sind natürlich auch die ganz großen Medien gefragt.

Wenn dem postulationsunfähigen Rechtsstaat seine Ignorantia als Droge nicht mehr genügt, dann muss er Nebelkerzen zünden Verleumdungen starten und bei der Verfolgung Unschuldiger „eine neue, verschärfte Gangart“ zu praktizieren. So lautet jedenfalls die Bewertung, die Dietmar Seher bei T-Online machte, um Frank Engelen in die Nähe der Reichsbürger zu rücken.

Dietmar Seher ist kein Unwissender, der die Tatsachen aus Versehen nicht ganz sorgfältig recherchiert hatte, wie Bernd Schreiber zu schreiben weiß.

Michael Langhans indes wagt sich ebenfalls bei Activinews noch einmal mit seinen Spekulationen aus dem Fenster, behauptet von sich selbst, er sei im System und von Frank, er wolle aus dem System ausbrechen:

„wer sich außerhalb des staatlichen Systems begibt und zu solchen Selbsthilfemaßnahmen wie Entziehung ins Ausland greift, der muss wissen, was man tut, das ist nun mal nach deutschem Recht strafbar, da kommt man in der Regel auch nicht mit der straflosen Selbstentziehung weiter, das haben ja leider Gottes auch die Verfahren gegen Angela Masch und Jo Conrad gezeigt.“

  1. Hat Langhans weder Einsicht noch Ahnung von Tatsachen und Vorwürfen.
  2. Diskeditiert Langhans Engelen zwar nicht als Reichsbürger, sondern als „Systemausbrecher“.
  3. Drittens wäre – selbst wenn Engelen an irgend etwas schulhaft beteiligt wäre – eine Auslandsrechtsposition vollkommen vertretbar und der tragende Gedanke jedes Flüchtlings. Jedenfalls setzt sich 2 BvR 1206/98 vom 29.10.1998 unter Rn. 5 mit Art. 13 des IX. Haager Kindesentführungsübereinkommens auseinander: Einzelperson im Ausland gegen Rechststaat:

„wenn die Person … die sich der Rückgabe des Kindes widersetzt, nachweist, dass … die Rückgabe mit der schwerwiegenden Gefahr eines körperlichen oder seelischen Schadens für das Kind verbunden ist oder das Kind auf andere Weise in eine unzumutbare Lage bringt.“ (Ist es zumutbar, an den Unrechtsstaat glauben zu müssen?)

  1. Ist doch sonnenklar, dass Masch und Conrad rein Garnichts mit einer Auslandsverbringung zu tun hatten.

Was also soll diese Diskreditierung via „Systemausbruch“?

Ströer (Dietmar Seher, T-Online) ist zur Gegendarstellung aufgefordert,
Mit Langhans wird noch einmal der freundliche Dialog versucht.

5 Kommentare zu „vom Beamtenmikado zum Juristenmikado“

  1. Nun, Joachim, ich finde es lustig dass Du zu meinen Glaubst zu wissen was ich weiss. Ich habe ausreichend informationen und informanten. Das ist vielleicht eines der Probleme. [XXX Edit: – Bis hierhin finde ich deine Rechtschreibung lustig]

    Und ich habe auch, wenn Du mich schon zitierst, ausführlüich zu den UHaftgründen Dave vorgetragen, da sind wir ja fast einer Meinung. [xxx Edit: – Die verleumderischen Teile musste ich leider durch XXX ersetzen]

    Aber ich kann Deinen Argumentationsstrang akzeptieren. ich halte einiges für Falsch, aber das ist das schöne an der öffentlichen Diskussion.

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  2. Warum der Herr Langhans zu wissen glaubt, was er ohne Beteiligung am Verfahren gar nicht wissen kann?

    Da gibt es eine einfache Antwort: Er ist „Volljurist“.

    „Volljurist“ sein bedeutet,
    – dass man nur die „Juristerei“ erlernt (die zudem noch nicht einmal eine
    Wissenschaft ist) und von anderen Disziplinen und Wissenschaften
    meist keine Ahnung hat, also nur einen beschränkten Blick auf den
    Menschen und das Leben hat,

    – dass man nicht der Gerechtigkeit dient, sondern dem eigenen „Säckel“
    und dabei persönliche Gelüste nicht außen vor lässt,

    – dass man alles mit einer berufsständigen Grundarroganz besser weiß,
    obwohl direkte Informationen fehlen,

    – dass man immer „im System“ ist, denn das macht einen Volljuristen
    aus, auch wenn er selbst im System in gewohnter Position nicht mehr
    „mitspielen“ darf,

    – dass man Sachverhalte sogleich entstellend ins „Juristische“
    übersetzt, ohne ausreichend Zeit und Geduld zu investieren, um von
    der Realität, von dem was ist und was die Personen meinen und
    wollen, abzulenken,

    – dass man keinen Widerspruch duldend sogleich urteilt, wo man
    zunächst prüfen (auch sich selbst), nachdenken und der Logik
    folgend argumentieren sollte, anstatt nur der Selbstvermarktung zu
    dienen.

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  3. Der Artikel von Dietmar Seher dokumentiert dessen journalistische Unfähigkeit: Schlecht recherchiert, einseitig kommentiert, spekulativ und verleumdend.

    Aber scheinbar üblich bei diesem Autor, wurde er doch schon 2008 in einem Kommentar als „Rechtsausleger“ bezeichnet (www.medienmoral-nrw.de/2008/12/malte-hinz-neuer-wr-chefredakteur/comment-page-1/).

    Der Artikel ist die reinste Jugendamtspropaganda, die dem einfachen Leser suggerieren möchte, dass nur verwahrloste Kinder aus instabilen und versagenden Familien herausgenommen werden und das Familien und Freunde, die die negativen und oftmals unbewiesenen Zuschreibungen der Jugendämter nicht klaglos hinnehmen Reichbürger, Staatsfeinde und Kriminelle sind.

    Trotzdem entfaltet der Artikel auch seine Wirkung auf die lesende Szene der Jugendamtskritiker, denn dieser ranzige Käse wird auch noch breit diskutiert, anstatt einfach mit faktenbasierten Richtigstellungen auf den Kern der Sache hinzuweisen.

    Ja, vom Regen in die Traufe bringt man Herrn E., indem man vorgibt zu wissen, dass „sich im Umfeld der Personen, die den guten Dave wo auch immer hingebracht haben, leider Gottes Menschen aufhalten, die dieser Szene zuzurechnen sind.“
    Damit möchte man den falschen Eindruck erwecken, man wüsste konkret, wer Dave entzogen hat oder besser, man wüsste, wer ihm geholfen hat, sich selbst zu entziehen und vor allen Dingen, man wüsste, wer im Umfeld der Personen Reichsbürger ist und wer nicht.
    Wer definiert dabei eigentlich „Umfeld“ – und was tut ein Aktivist?
    Ach ja, „Mist bauen, anstatt den Rechtsstaat werkeln zu lassen“…
    Man denke an C.W. im Falle K, vertreten durch Herrn L.

    Wenn man nämlich tatsächlich etwas wüsste, würde man nicht reißerische Bilder heranziehen, die E. aus dem Zusammenhang gerissen in Wehrmachtsuniform zeigen, um ihn damit quasi doch wieder als Reichsbürger darzustellen – Wasser in die Mühlen derjenigen, die ihr Urteil schon gefällt haben.

    Aber bleiben wir beim Kern der Sache:

    Dave wollte und will offenbar nicht, was das Jugendamt wollte –
    dafür muss ein hilfsbereiter Dritter bestraft werden? Normal geht so etwas nicht.
    Sonst ist der Wille des jungen Menschen doch das tragende Element in der Kindeswohlbeurteilung – warum also nicht auch in diesem Fall?

    Von der Bewertung des Jugendamtes und beteiligter Familiengerichte abweichender Kindeswille führt oftmals und nachweislich dazu, dass Drohungen gegen die Kinder ausgesprochen werden – sei es, dass man ihnen mit Entzug von Privilegien, mit Ausschluss aus der Gruppe oder mit endgültiger Trennung von ihren Familien droht oder aber mit Unterbringung in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie.

    Ein solches Vorgehen kann nicht vereinbar sein mit ständig von Jugendämtern im Mund geführten Begriffen wie „Kindeswohl“ und „Kinderrechte“.
    Ein sofortiges Ende der UHaft für E. bei dieser Sach- und Rechtslage wäre nur gerecht.

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