§ 310 Abs. 1, Satz 1 ZPO lässt Albracht grüßen

Am 26.03.2019 war ich zu einer Prozessbeobachtung in Gelsenkirchen. In jener Verhandlung meldete ich mich in meiner Eigenschaft als Zuschauer zu Wort. Freilich höflich unaufdringlich bis zwanglos, allein durch heben von Zeigefinger und Unterarm – denn, so Art. 103 Abs. 1 GG, „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör.“

Den Sitzungsvorsitz hatte ein RiaAG Albracht. Dieser hätte mich natürlich darüber aufklären können, dass ich nicht vor Gericht bin, wenn ich vor ihm als Richter im Gericht bin.

Jedenfalls zeigte er sich mit der Frage, ob er mich nun sprechen lassen soll (was er vermutlich überhaupt nicht wollte) oder sich irgend eine unhöfliche Formel ausdenken musste ziemlich überfordert; es gab jedenfalls ein unnachahmliches Mimimi mit dem Tenor, dass ich mich gefälligst nicht melden sollte.

Es war mir ja klar, was ihn bestimmt und er ist damit kein Einzelfall. Ich verblieb dann irgendwann mit dem Versprechen, dass Albracht noch von mir lesen könne.

Richter sehen den Gerichtssaal gerne mal als ihren höchstpersönlichen Lebensbereich an und zwar noch höherpersönlich als der Freilauf der Hühner, den sie schon im April 2018 der Veröffentlichung preisgegeben haben:

Wenn man also schon das Gegacker von Hühnern und ihre Haltung veröffentlichen darf, um zu zeigen, dass etwas nicht stimmt; und zwar selbst dann, wenn man an diese Aufnahmen rechtswidrig gelangte (BGH VI ZR 396/16 und BGH VI ZR 163/79), dann würde ich wohl gerne das öffentlich wiedergeben, was ein Richter im Gericht öffentlich verkünden muss.

Nämlich das Urteil.

§ 310 Abs. 1, Satz 1ZPO lautet:

Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet.

Davon vernahm ich leider nichts, ich hätte es mir bestimmt gemerkt und genossen, wie sich der Richter an der fast (aber dann doch nicht ganz) unendlichen Liste der Verbote abarbeitet, deren Berechtigung in der ganzen Verhandlung mit keiner Silbe zur Sprache kam.

Deshalb lieber Richter Albracht:

„Nehmen Sie doch mal an dem Verkündungstermin am AG-HH, Saal A045 am Freitag den 26.07.2019 teil, dann lernen auch Sie vielleicht noch, dass ein Verkündungstermin auch in der Wirklichkeit tatsächlich sofort anberaumt wird!“

Mein Versprechen sehe ich hiermit als eingelöst an, der Rest langweilt mich, zumal das Rechtsbeugungsopfer sowieso schon auf die ihm eigenen pragmatischen Weise auf eine neuerliche Befangenheit verzichtet und seiner Berufung mit einer gut begründeten Hoffnung entgegen sieht.

P. S.: Das Rudelficken kam erst danach und hatte mit Albracht nichts zu tun.

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