Demonstrationen

Demonstrationen sind das bekannteste Widerstandsmittel der Welt.

Weniger bekannt sind hingegen ihre Nachteile, dass sie in Teilen fremdgesteuert, bzw. fremdfinanziert beworben sein können oder das Resultat einer demagogischen Massenpropaganda sein können.

Weiter sind sie nicht nur Beitrag zum politischen Diskurs, sondern auch Gradmesser dessen, was noch geht. Ein großes Testfeld für missbräuchliche Unterwanderungen tut sich auf: Einerseits können z. B. gedungene gewaltbereite Aktivisten schwerlich aussortiert werden, andererseits wird polizeiliche Rasterfahndung schon vorbereitend erprobt. Da Polizeiaktionen strukturell völlig intransparent sind und Polizei und Geheimdienste daher leicht bei sogar mehr als zwei sichtbaren Parteien ‚mitwirken‘ können, stellt sich die Frage nach dem praktischen Nutzen des Art. 8 GG:

„(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“

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für die Gewaltwirkungsordnung aus Art. 20 GG!