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[21.11.2016 – Leak6]: Ein Prüfling – mit der Prüflingsnummer 999 – für den Ausbildungsberuf „Industrieelektriker für Geräte und Systeme“ meldet sich am 27.05.2016 per Email höchst selbst bei der IHK-OWL mit einer vorgeblich „betrieblichen“ Arbeitsaufgabe zur Abschlussprüfung an.
Vorausgegangen waren mehrere andere Anmeldeversuche und ein Streit mit seinem Ausbilder, welcher der Meinung war, dass sämtliche dieser Versuche so überhaupt nicht abgeschickt werden könnten, weil sie allesamt unvollständig und fehlerhaft seien. Der Prüfling habe weder begriffen, worum es gehe, noch die Projektierung zuende gebracht. Ebenso seien sämtliche Antragsversuche für sich allein schon unvollständig. Auch liegen Ablehnungen seitens der IHK zu einigen dieser Versuchen vor.
Im folgenden versuchte der Ausbilder – der auch über die sonstigen Lernfortschritte des Prüflings völlig verzweifelt war – mit dem Prüfling zu erarbeiten, worum es in der bevorstehenden Aufgabe ginge.
Als dies endlich gelungen war, erteilte der Ausbilder dem Prüfling einen tatsächlich „betrieblichen“ Auftrag, den der Prüfling auch annahm und versuchte, richtig auszuführen.
Anzumerken ist, dass erst mit diesem Auftrag die zu behandelnden Objekte richtig beschrieben und die konkreten Aufgabenstellungen korrekt formuliert waren.
Der betriebliche Auftrag lautete gemäß §7 (5) der Ausbildungsordnung eine Anlage und ein Gerät auf ihre elektrische Sicherheit hin zu überprüfen.
Die Prüfung muss wohl als misslungen angesehen werden, denn der Prüfling dokumentierte,
- nachdem die erlaubte Zeit bereits überschritten war, und er
- mit der Geräteprüfung noch nicht einmal angefangen hatte, dass er
- keinen Befund zur elektrische Sicherheit aussprechen könne und
- den Fehler auch nicht suchen wolle.
Dem Ausbilder war klar, dass der Prüfling mit dieser Leistung niemals würde bestehen können. Die Fehler in der Vorgehensweise in den Berechnungen, in dem nicht zustande gekommenen Endergebnis und der Verzicht auf die (lt. Ausbildungsordnung ebenfalls geforderte) Fehlersuche waren selbst ohne die deutliche Zeitüberschreitung bereits so krass, dass sie dem Prüfungsausschuss nicht verborgen bleiben könnten.
Um dem Prüfling zu der Einsicht zu verhelfen, dass der Prüfling für den Elektroberuf nicht nur zu langsam, sondern insgesamt ungeeignet ist, gestattete er dem Prüfling seinen Auftrag weiter auszuführen und auch noch das Gerät zu prüfen.
Im Vertrauen darauf, dass der Prüfling vereinbarungsgemäß die gesamte Dokumentation, die auch die stark fehlerbehaftete Vorgehensweise enthielt, bei dem Prüfungsausschuss abgeben würde, entließ er diesen nach vollendeter Stümperei zur Vorbereitung auf sein Fachgespräch.
Dieses konnte der Prüfling zum großen Erstaunen erfolgreich führen, mit dem Ergebnis, dass nun ein elektrotechnisch völlig unfähiger Mensch als IHK-anerkannter Elektriker auf die Menschheit losgelassen ist. Nach Einschätzung des Ausbilders ist er als Elektriker eine Gefahr für sich und andere. Er konnte nicht einmal einen selbst gezeichneten Stromkreis als solchen erkennen und verstehen, hatte sich aber wohl perfekt auf plausibel klingende Prüfungsantworten spezialisiert.
Wie sich später als belastbar herausstellte, hat der Prüfling die Prüfer in mehrfacher Hinsicht betrogen und ihnen auch den richtigen betrieblichen Auftrag vorenthalten, welcher erstmals die Aufgabenstellung enthielt, auch seine eigene Vorgehensweise zu dokumentieren.
Zahlreiche spätere Nachfragen, u. a. danach, welcher Auftrag für das Fachgespräch zugrunde gelegen haben soll lies die Kammer vom 18.07.2016 bis heute in der Sache unbeantwortet. Fragen bleiben, warum:
- Meint die Kammer, sie müsse die Persönlichkeitsrechte des Prüflings schützen? Allerdings gibt es gibt kein Recht darauf, als Betrüger unentdeckt zu bleiben.
- Oder hat der Prüfling hat die Kammer weichgekocht und einfach so lange halb- und dreiviertelvollständige Vorschläge gemacht, bis die Prüfer keine Lust mehr hatten, ihre Ablehnung immer wieder neu zu begründen? Bis sie sich aus allen Fragmenten, dass was ja nur richtig gemeint sein kann, selbst zusammengepusselt hatten und deshalb gar nicht mehr angeben können, welcher Antrag maßgeblich gewesen sein soll? Dann hätte nicht das Bildungswesen den Lernenden zur Klarheit geführt, sondern der Chaot das Bildungswesen in seine Verwirrung gezogen.