Lebenszeichen von Lüdicke

Am heutigen Freitag, den 31.05.2019 – 8:38 Uhr gelang es Leak6, ein Lebenszeichen von RA Lüdicke zu erhalten. Er wusste bereits, dass eine Suche nach ihm läuft. Dies ist ja auch nicht verwunderlich, denn Leak6 hatte die Suche nach ihm ja nicht hinter seinem Rücken veranstaltet, sondern ihn am 28.05.2019 per Fax ausführlich ins Bild gesetzt.

Nun hatte er knapp 3 Minuten Zeit um zu erklären, dass er keine Zeit hat und auch nicht studieren kann, wo seine Schweigepflicht anfängt und wo sie aufhört.

Im Ergebnis bleibt  somit:

  • Eine ziemlich dichte Mauer zwischen der Außenwelt und Frank Engelen,
  • Eine fast ebenso dichte Mauer zwischen der Außenwelt und Dave Möbius,
  • Anhaltendes Behördenschweigen,
  • Ein überforderter Anwalt, der nicht einmal Zeit hat, Hilfsangebote anzunehmen,
  • Gewisse Zweifel bezüglich Fragen, wer auf welcher Seite steht.

P. S.:

Leak6 empfiehlt die Lektüre von § 43a BRAO. Auszugsweise zitiert:

„… Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. …
Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.“

Damit sind allerdings noch nicht unbedingt die konkreten Einzelfragen geklärt. Denn ein ggf. nicht mit dem Fall vertrauter Anwalt muss erst einmal wissen, was alles schon offenkundig ist. – Tja, das hätte ich ihm sagen können, nur halt nicht in 3 Minuten.

3 Kommentare zu „Lebenszeichen von Lüdicke“

  1. Es kann auch sein, dass er das Beste ihm Mögliche tut und es sich am Ende zeigt, dass er dabei maximal geschickt war. Wenn er z. B. weiß, dass er abgehört wird, …

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