Die Beine dem Richter

 

Nein, das wird jetzt kein Vortrag á la

rettet dem Dativ!

Auch muss ich zuvor erst einmal bemerken – um das Niveau meiner Leserschaft zu erreichen – und dass ich nicht gleich wieder abgemahnt werde, dass nun ein Karton – äh, Cartoon – kommt.

Cartoons, Parabeln und auch Gleichnisse, wie sie schon Jesus erzählte. Diesen fragten die Jünger einst, warum er das täte – und Jesus antwortete (gar ein wenig fies Markus 4, 11-12):

„Euch ist das Geheimnis des Reiches Gottes gegeben;
denen draußen aber widerfährt es alles in Gleichnissen,
auf dass sie mit sehenden Augen sehen und doch nicht erkennen und mit hörenden Ohren hören und doch nicht verstehen,

damit sie sich nicht etwa bekehren
und ihnen vergeben werde.


Manche Dinge bleiben einfach unvergesslich. Und so genügten den Redakteuren Birgitt Reckmeyer und Rolf B. Tiesler allein 19 kurze Extratouren den Adolf-Grimme-Preis in Silber zu verdienen, weil ihnen

„ein genuines Fernsehkabarett gelungen sei, eines, das kräftig und unbekümmert den Vergreisungstendenzen des Mediums entgegenarbeitet.“

Diese Extratouren wurden mit den von einem hockenden kleinen Kind gesprochenen Worten

Achtung, jetzt kommt ein Karton!“

eingeleitet. Das Kind wurde aus dem Off korrigiert:

Das heißt Cartoon.

Das Kind wiederholte die eigenen Worte, worauf ein großer mit ‚Cartoon‘ beschrifteter Karton mit der offenen Seite nach unten auf das Kind fiel.


Unbekümmert wäre ich – als Betreiber der Plattform auch ganz gern. Es muss ja nicht gleich ein Grimmepreis sein. Deshalb noch einmal in aller Deutlichkeit: Parabeln handeln von etwas anderem als dem wahren Leben. Sie dienen der Lehre, der Meinungsbildung oder der Kurzweil.

 Parabeln können aber keine Beleidigungen sein!

Parabeln können nur die ‚Moral von der Geschicht‘ vermitteln, sie unterliegen schon deshalb den Grundrechten aus Art. 5 GG.

Und genauso unvergesslich wie diese Kartons mir geblieben sind – obwohl ich nicht einen einzigen davon abgekriegt habe – dürften sie wohl auch den SSL-SonnenStaatLuschen (siehe hier) geblieben sein. Dieser verabscheuungswürdige Hetzblog hat sich jedenfalls auf Reichsbürger und deren weitere Veralberung fokussiert. Er verlinkt unter der unbekümmerten Redewendung  …/achtung-jetzt-kommt-ein-karton/ zu dem eben hier verwendeten Beitragsbild.

– Ja, das ist schon witzig. Die ganzen Reichsbürger – überwiegend für Justizopfer gehalten – erklären sich also für unabhängig der allgemein anerkannten Staatsgewalt. Sie erklären sich selbst zu selbsternannten Herrschern ihres Nahbereichs und sagen auch gerne mal, dass sie selbst nur ein Mensch seien, aber keine Person. Sie hoffen natürlich damit irgendwie weiter zu kommen und erzielen auch gelegentliche Überraschungssiege. Warum aber ein bloßes Sondervokabular zu mehr Gerechtigkeit führen sollte erschließt sich mir auch nach eingehender Betrachtung: nicht. Der anonyme unselige staatsfinanzierte SSL-Sonnenstaatland-Hetzblog wiederum macht sich einen Spass daraus, diese armen Menschen auch noch zu verulken. Doch viel schlimmer: Der Blog sieht scheinbar informativ aus und sogar Richter informieren sich dort – mutmaßlich – hinter den Kulissen.

Um so erstaunter war ich, dass mir nun auch von einem ordentlichen Gericht (ja, so heißen die Amtsgerichte, auch wenn allein deshalb alle anderen Gerichtsbarkeiten noch längst nicht unordentlich sind) auch ein solches Sondervokabular entgegenschlug. Wie Leak6 berichtete war eine Akte nun offensichtlich keine Sache mehr.


Das mich dieses an Reichsbürger typische Argumentationen erinnert, teilte ich auch dem Richter mit in dem Verlangen nach einer dienstlichen Äußerung. Und das schein – so jedenfalls meine aktuelle Einschätzung – dem Richter Dr. Martin wohl Beine gemacht zu haben.

Ich sage nicht, dass dieser Richter ein Lügner ist.
Ich sage auch nicht, dass seine Beine kürzer sind als seine Nase.
Ebenso wenig verlange ich, jemandes Hammelbeine lang zu ziehen oder eine Nase zu kürzen. Beides wäre verabscheuenswerte Gewalt!

Alle diese Parabeln vertrete ich nicht, sondern ich sage nur, dass es sein könnte, dass ich diesem Richter vermutlich Beine gemacht habe, denn immerhin

antwortete der Richter innerhalb von weniger als 17 Stunden!

Was für eine Abwechslung zur sonst erlebten Totalignoranz!
Wo ein Wille ist, ist also auch ein Weg.
Und wo ein entschiedener Wille ist, ist auch ein schneller Weg.

Jedenfalls geht aus dieser Antwort nun hervor, dass er

  • erhebliche einseitige Verzögerungen zur Akteneinsicht zu verantworten hat,
  • erhebliche Zeit zur Willensbildung seiner Bereitschaft zur Geldannahme zwecks Verfahrensbeschleunigung brauchte,
  • bemerkenswert findet, dass eine Verzögerungsrüge eingeht, bevor seine Beurteilung zu einem Abschluss kam (wann denn sonst) sowie
  • versehentlich die Formulierung „Beweisgegenstand“ statt „Beweismittel“ gebrauchte.

Was ein Beweismittel im Sinne des § 485 ZPO ist, erklärt dieser im Abs. 1 selbst:

  1. die Einnahme des Augenscheins,
  2. die Vernehmung von Zeugen oder
  3. die Begutachtung durch einen Sachverständigen

Das letzte, dritte Beweismittel soll ein Sachverständiger erheben.
Ein Sachverständiger braucht dazu eine Sache und Verstand.

Die Ablehnung des Beweissicherungsantrags nach § 485 ZPO wurde nun aus dem Grunde abgelehnt, weil „Der Antrag … bereits keinen nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO tauglichen Beweisgegenstand“ beträfe, so jedenfalls die hier ersichtliche Antwort.

Dann wollen wir mal nicht so sein und das oben eingeräumte Versehen bezüglich der Wortwahl in die Ablehnung nachpflegen. Dann würde also

„der Antrag kein nach § 485 Abs. 2 Satz 1 ZPO taugliches Beweismittel betreffen.“

In Abs. 2 ist dann nur noch von einem der drei Beweismittel des Absatzes 1 die Rede: Die schriftliche Begutachtung durch einen Sachverständigen. Und dabei nun nach § 485 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO u. a. auch der der Zustand einer Sache.

Ist die Akte also eine Sache, so kann sie auch betrachtet werden (‚In Augenschein genommen) u./o. mit dem Verstand eines Sachverständigen ‚begutachtet‘ werden, denn welche Sache könnte man nicht ansehen oder begutachten. Es kommt also darauf an, ob eine Akte eine Sache ist und nicht darauf, ob sie ein Gegenstand ist. Beweismittel sind dann die Beweismethoden und der Beweis könnte mit einer dieser beiden Bezeichnungen der Mittel bzw. Methoden ganz sicher geführt werden; ein solches Beweismittel ist in Wahrheit vollkommen tauglich, jedenfalls offensichtlich mehr als diesem Richter lieb war.

Schon der Vorhalt innerhalb der eingerahmten Teile (die der Dienstlichen Äußerung vorausgingen) der Glaubhaftmachung (welche dann insgesamt auf die Dienstliche Äußerung antwortet, siehe Zeilen 123-125) war, dass sich ergäbe, dass die Akte nun laut der richterlichen Begründung offensichtlich keine Sache mehr sein könne, doch die daraufhin schnell erstellte Dienstliche Äußerung ging auf die Sache leider nicht ein, sondern nur auf Gegenstand und Mittel.

Tja, wenn Richter immer beiden Parteien gegenüber so schnell – oder wenigstens annähernd gleich schnell reagieren würden, dann gäbe es mit Sicherheit mehr Gerechtigkeit und weniger Arbeit für alle, um dieselbe zu erreichen!

Aber viel wichtiger als diese ganze Wortklauberei und die Peinlichkeit der Reichsbürgernähe ist und bleibt doch, dass sich vielmehr die grundsätzliche Frage stellt, wofür

eine Aktenführung überhaupt betrieben wird,

wenn man nicht darauf aufsetzend irgend etwas beweisen dürfte. So etwas stellt doch die Rechtsprechung insgesamt in Frage und die Tatsache, dass nun schon Reichsbürger-like verleugnet werden muss kann eigentlich nur noch als Bankrott-Erklärung verstanden werden.

Ungeahnte Zwänge resultieren:

Was gerichtlich
1.) beidseitig anerkannt zu langsam geht und
2.) in einem unergründlichen Sumpf zu versacken droht,

das muss wohl internetöffentlich dokumentiert werden!


 

P. S.: Weiterführende Links:

 

8 Kommentare zu „Die Beine dem Richter“

  1. Das Werkzeug des Unrechtsstaat ist die Verschleierung. Bereits der Versuch der Akten Unterdrückung ist strafbar…

    Like

  2. Ja, das stimmt. Die Strafbarkeit des Versuchs folgt aus § 267 Abs. 2 StGB.
    Demnächst kommt ein Beitrag mit dem Titel ‚Die Sprengkraft einer Nebelkerze‘ oder so ähnlich.

    Gefällt 1 Person

  3. Zum Thema Reichsbürger: Der neu erfundene Straftatbestand „Reichsbürger“, ermöglicht es Hunderte von Millionen Euros Sinn entleert zu verbrennen und unschuldige Menschen zu verfolgen, zu verleumden, durch inszenierte Strafverfahren abzukassieren und letztendlich vollständig zu zerstören. Die Operative Psychologie 2.0.

    INDECT: DRXDS

    Like

Hinterlasse einen Kommentar